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VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Tempo 30-Limit ohne Sachverhaltsaufklärung rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht hebt rechtswidriges Tempo 30-Limit auf - eine pauschale Begründung für ein Tempolimit seitens der Behörde reicht nicht aus - Tempo 30-Limit ohne Sachverhaltsaufklärung rechtswidrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04
Maßgebend für die rechtliche Beurteilung der angefochtenen verkehrsrechtlichen Anordnung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - E 92, 32 [35 f.] m.w.N.). - BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04
Solche Umstände können zum Beispiel der Ausbauzustand der Straße, spezielle örtliche Gegebenheiten wie Kurven, Steigungen und Gefalle, häufig auftretender Nebel, die Zusammenführung von Verkehrsströmen oder eine große Verkehrsdichte sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41, NJW 2001, 3139 [BVerwG 05.04.2001 - 3 C 23/00] [3140] - jeweils zu Autobahnen); auf innerstädtischen Straßen können hierzu außerdem zum Beispiel Anzahl bzw. Dichte sowie (Un-)übersichtlichkeit von Kreuzungen, Einfahrten und Fußgängerüberquerungen zählen. - VG Berlin, 24.11.2004 - 11 A 717.04
Klage eines Taxenunternehmers gegen Tempo 30 teilweise erfolgreich
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04
§ 45 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 9 StVO setzt demnach tatbestandlich voraus, dass eine konkrete, über das ortsüblich Hinzunehmende erheblich hinausgehende Gefährdung des Straßenverkehrs auf dem hier streitgegenständlichen Streckenabschnitt vorliegt und die angeordnete straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur Abwendung dieser Gefahren geeignet und erforderlich ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 1O. April 2003 - VG 11 A 835.02 - [Avus]; Urteil vom 18. August 2004 - VG 11 A 497.04 - [Stromstraße]; Urteil vom 24. November 2004 - VG 11 A 717.04 - [Manfred-von-Richthofen-Straße]). - VG Berlin, 18.08.2004 - 11 A 497.04
Taxenunternehmer verliert 11 Sekunden
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04
§ 45 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 9 StVO setzt demnach tatbestandlich voraus, dass eine konkrete, über das ortsüblich Hinzunehmende erheblich hinausgehende Gefährdung des Straßenverkehrs auf dem hier streitgegenständlichen Streckenabschnitt vorliegt und die angeordnete straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur Abwendung dieser Gefahren geeignet und erforderlich ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 1O. April 2003 - VG 11 A 835.02 - [Avus]; Urteil vom 18. August 2004 - VG 11 A 497.04 - [Stromstraße]; Urteil vom 24. November 2004 - VG 11 A 717.04 - [Manfred-von-Richthofen-Straße]). - VG Berlin, 10.04.2003 - 11 A 835.02
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Avus ist rechtswidrig
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04
§ 45 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 9 StVO setzt demnach tatbestandlich voraus, dass eine konkrete, über das ortsüblich Hinzunehmende erheblich hinausgehende Gefährdung des Straßenverkehrs auf dem hier streitgegenständlichen Streckenabschnitt vorliegt und die angeordnete straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur Abwendung dieser Gefahren geeignet und erforderlich ist (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 1O. April 2003 - VG 11 A 835.02 - [Avus]; Urteil vom 18. August 2004 - VG 11 A 497.04 - [Stromstraße]; Urteil vom 24. November 2004 - VG 11 A 717.04 - [Manfred-von-Richthofen-Straße]).